Aktuell: BHKW-Förderung

Im Rahmen des Kohleausstiegs hat sich der Gesetzgeber erfreulicherweise zu einer deutlichen Erhöhung der KWK-Förderung des elektrischen Stroms aus gasbetriebenen BHKW’s entschlossen.

Erfahren Sie in diesem Beitrag, was das bedeutet!

 

 

 

 

 

 

 

Die Einspeisevergütung für Strom, der durch ein BHKW mit einer Leistung von maximal 50 kW el erzeugt wird im Detail:

Volleinspeisung: 16ct pro kWh + 6,3 ct pro kWh (derzeitiger Strompreis an der Börse) = 22,3 ct pro kWh für eingespeisten Strom

Eigenverbrauch: 8 ct pro kWh abzüglich der anteilsmäßigen EEG-Umlage von 2,7 ct pro kWh

Jährliche Laufzeit derzeit: 5.000 Betriebsstunden (ab 2023: 4500 Bh)

Gesamtlaufzeit: 30.000 Betriebsstunden

 

Rechenbeispiel Volleinspeisung:

Ein BHKW smartblock 33 liefert bei 5.000 Betriebsstunden jährlich 165.000 kWh elektrischen Strom

Die Gesamtkosten der BHKW-Anlage mit Zubehör betragen je nach Örtlichkeit rund € 85.000 NETTO (erfahrungsgemäße Kosten im Durchschnitt)

Einspeisung                  165.000 kWh * 22,3 ct       € 36.795,00

abzüglich Gaskosten   180.000 kWh * 3,5 ct     –  €   6.300,00

abzüglich Wartungskosten                                   –  €   2.000,00

ERTRAG Gesamt/Jahr                                               €  28.495,00

ERTRAG in 30.000 Betriebsstunden                 € 170.970,00

(Vergleich: die Gesamtkosten betragen rund 85.000 NETTO)

Bei Eigenverbrauch steigt dieser Ertrag abhängig von den derzeitigen Strom- bzw. Gaskosten.

Die Wärmeproduktion ist in dieser Aufstellung nicht berücksichtigt.